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AGB GWL Zentrum AG (GWL)

(I) Geltungsbereich und Schriftformerfordernis

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von der GWL Zentrum AG, eine Gesellschaft nach Schweizer Recht, mit Sitz in Sirnach, Schweiz („GWL“), im Rahmen der Seminare, Workshops, Referate und ähnliche Veranstaltungen („Seminare“), von GWL gegenüber deren Kunden.
     
  2. Individuelle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, gehen den entsprechenden AGB vor. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten unverändert für die entsprechende Geschäftsbeziehung.
     
  3. Diese AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der GWL durch den Kunden. Wenn der/die Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des/der Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass GWL diese schriftlich anerkannt.
     
  4. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform nur gleichgestellt, wenn dies von den Vertragsparteien besonders vereinbart ist.
     
  5. Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende ersetzen.

(II) Anmeldebedingungen

  1. Die Seminaranmeldung erfolgt ausschliesslich in schriftlicher Form via Internet mit dem Online Formular oder handschriftlich ausgefülltem und unterschriebenem Anmeldetalon der GWL und ist verbindlich. Da die Seminartermine resp. die Teilnehmerzahl begrenzt sind, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
     
  2. Seminare werden ab einer minimalen Teilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt.

(III) Abmeldebedingungen, Umbuchung

  1. Im Falle einer Abmeldung des Kunden nach erfolgter Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn erhebet GWL eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Seminarmodul.
     
  2. Bei Abmeldung bis 7 Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro Seminarmodul, bei späterer Abmeldung die ganze Seminargebühr fällig und geschuldet.
     
  3. Bei Krankheit oder anderweitigen erschwerten Verhinderungsgründen besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage eines schriftlichen Begründungsschreibens, das Seminar zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Jahresfrist zu besuchen.

  4. Bei Ausstieg vor Ende des Seminars erfolgt keine Rückzahlung, gegebenenfalls kann nach Ermessen der GWL eine Wiederholung vereinbart werden.

  5. Die Umbuchung in eine andere Seminargruppe ist nur möglich, sofern in der gewünschten Seminargruppe freie Plätze vorhanden sind. Die Umbuchung kann vom Teilnehmer (Kunde) bei GWL telefonisch, persönlich oder per E-Mail beantragt werden. Eine Umbuchung ist aus organisatorischen Gründen nur bis eine Woche vor der Durchführung des Seminars möglich.

(IV) Durchführung der Seminare

  1. Die Seminare werden gemäss dem jeweilig massgebenden Seminarplan durchgeführt. GWL behält sich das Recht vor, den Seminarplan jederzeit einseitig zu ändern.
     
  2. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Seminarleiters oder Referenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl, sowie von der GWL nicht zu vertretenden Ausfällen und höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten. Bei Absage eines Seminars durch GWL werden die geleisteten Zahlungen für die durch Absage betroffene Seminareinheit ohne Abzug zurückerstattet.

(V) Haftung, Verantwortung

  1. Der/Die Kunde trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen inner- und ausserhalb der Seminargruppe und kommt für verursachte Schäden selbst auf.
     
  2. Der/Die Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Seminare kein Ersatz für medizinische und psychologische Behandlungen sind.
     
  3. Die Kunden verpflichten sich, körperliche oder psychische Erkrankungen, die ein Risiko für die Seminarteilnahme und dessen Ablauf bedeuten könnten, mit dem eigenen Arzt/Therapeuten zu besprechen und die Seminarleitung im Vorfeld davon in Kenntnis zu setzen. In den ersten drei Schwangerschaftsmonaten kann die Ausbildung nicht begonnen werden. Die Seminarleitung kann Teilnehmer für die Fortsetzung eines Seminars ausschliessen, wenn die weitere Teilnahme eine nicht zu verantwortende Überforderung dieser Person, anderer Gruppenmitglieder oder der Leitung bedeuten könnte. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Seminargebühren besteht in diesem Falle nicht.
     
  4. Für Gegenstände, die in die Seminare mitgenommen werden oder für Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die GWL keinerlei Haftung.

(VI) Seminarerfolg

  1. Ziel der Seminare von GWL ist die Wissensvermittlung zu den kursrelevanten Themen an die Teilnehmer (Kunden). GWL schuldet diesbezüglich lediglich die Vermittlung des Wissens anhand des Seminarbeschriebs im Sinne einer Dienstleistung.
     
  2. Die Aufnahme und entsprechende Verarbeitung dieses Wissens ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten des jeweiligen Teilnehmers (Kunde), auf welche GWL keinen Einfluss hat. Entsprechend liegt die Anwendung des im Seminar vermittelten Wissens in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmer (Kunde) und GWL gibt keinerlei Zusicherung und/oder Gewährleistung in Bezug auf die Geeignetheit und/oder die Erfolgsaussichten für diesbezügliche Handlungen der Kursteilnehmer (Kunde) ab.
     
  3. Die Haftung von GWL für einen jeweiligen Seminarerfolg ist ausgeschlossen.

(VII) Seminarunterlagen, Copyright, Seminarinhalte

  1. Der/Die Kunde erhält von GWL die nötigen Seminarunterlagen.
     
  2. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung sämtlicher Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, sind GWL vorbehalten.
     
  3. Die Inhalte von Seminarunterlagen dürfen - weder als Ganzes noch auszugsweise - ohne die schriftliche Genehmigung von GWL, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
     
  4. Die Seminarinhalte sind geistiges Eigentum der GWL. Die Anwendung der theoretischen Seminarinhalte sind im privaten Umfeld erlaubt und können in Gesprächen mit Dritten zu privaten Zwecken weitergegeben werden. Die Nutzung des praktischen Wissens hingegen zu kommerziellen Zwecken, z. B. für eigene Vorträge oder Seminare, ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Dies ist unbedingt einzuhalten, damit niemand durch Unbefugte Schaden davonträgt und damit Missbrauch und falsche Anwendungen ausgeschlossen werden können.
     
  5. Aufnahmen, sei es via Diktiergerät, Smartphone, Video oder in sonst irgendeiner Form, während der Seminare, Webinare, Vorträge oder sonstiger Veranstaltungen der GWL und von Viktor Heidinger sind strengstens untersagt und nur mit seiner schriftlichen Genehmigung erlaubt. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird dies strafrechtlich verfolgt mit einer Strafe von 50.000 bis zu 100.000 CHF.
     
  6. Nur von der GWL zertifizierte Trainer und Coaches haben die Berechtigung erworben, das geistige Eigentum der GWL kommerziell zu verwenden.

(VIII) Schutzrechte, Urheberrechte, Geheimhaltung

  1. Sämtliche Rechte an Knowhow, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, Marken, Ausstattungen und sonstigen Schutzrechten sowie Urheberrechte u. dgl. für die Seminarleistungen und -Unterlagen verbleiben bei GWL oder deren Lizenzgebern.
     
  2. Der/Die Kunde verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen Einzelheiten die ihm/ihr durch die Geschäftsbeziehung mit GWL bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

(IX) Rechnungsstellung

  1. GWL akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Teilnehmer (Kunde) jeweils angezeigten Zahlungsarten.
     
  2. Die Seminargebühr wird in einem Betrag in Rechnung gestellt. Seminargebühren sind innert zehn Tagen nach Versand der Annahmemitteilung an GWL jedoch spätestens vor Anfang des ersten Seminarmoduls zu entrichten.
     
  3. Trifft die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages nicht innert zehn Tagen nach Versand der Annahmemitteilung bei GWL jedoch spätestens vor Anfang des ersten Seminarmoduls ein, so tritt GWL automatisch vom Vertrag zurück und ist zu keinerlei Leistungen gegenüber dem Teilnehmer (Kunde) verpflichtet.
     
  4. Die Zustellung einer Rechnungskopie per Email ist kostenlos, für die Zustellung einer Rechnungskopie in gedruckter Form wird ein Unkostenbeitrag erhoben.

(X) Datenschutz

  1. Mit der Anmeldung zu einem Seminar erklären sich Kunden damit einverstanden, dass GWL die vom Kunden im Rahmen der Anmeldung zur Verfügung gestellten Daten (Personendaten, gebuchte Kurse, Kursbewertungen etc.) für weitergehende Zwecke, insbesondere Marketingzwecke verwenden kann.
     
  2. GWL hält sich bei der Bearbeitung von Personendaten an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(XI) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Sirnach (Schweiz). GWL kann darüber hinaus auch bei dem für den Sitz des/der Kunden zuständigen oder bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht klagen. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand März 2019